ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGIUNGEN (Stand 14.04.2006)
Zwischen ONLOCATION.DE, Onlocation GbR (nachfolgend AGENTUR genannt), und dem eine Location und Kontaktdaten zur Verfügung stellenden Vertragspartner (nachfolgend LOCATIONGEBER genannt)
1. VERTRAGSGRUNDLAGE
Die Agentur erbringt ihre Dienste unter diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB´s erkennt die Agentur nicht an. Die Registrierung des Locationgebers erfolgt über das Internet. Durch die Eingabe in die Datenmaske werden diese AGB´s vorbehaltlos anerkannt.
2. DIENSTBESCHREIBUNG
Die Agentur bietet einen Internetdienst zur Suche und Bilderansicht von Locations unterschiedlichster Art zur Durchführung von Film-/TV-/Fotoaufnahmen und Veranstaltungen an. Der Locationgeber stellt der Agentur die Ansichten der Locations zur Veröffentlichung im Internet und seine Kontaktdaten zur Vermittlung zur Verfügung. Bei Interesse eines Locationsuchenden (nachfolgend LOCATIONNEHMER genannt) an einer bestimmten Location übermittelt die Agentur die Kontaktdaten des Locationgebers an den Locationnehmer. Der Locationgeber wird jeweils über die Anfrage informiert, soweit er der Agentur seine Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse mitgeteilt hat. Der Locationnehmer hat aufgrund der Kontaktdatenübermittlung die Möglichkeit mit dem Locationgeber Kontakt aufzunehmen. Ein möglicher Vertrag über die Nutzung der Location kommt dann direkt zwischen Locationgeber und dem Locationnehmer zustande. Die Agentur tritt im Hinblick auf die Nutzung der Location in keinerlei Vertragsbeziehung zu Locationgeber und/oder Locationnehmer.
3. GEBÜHREN
Die Vermittlungstätigkeit der Agentur ist für den Locationgeber kostenfrei.
Die nachfolgenden Ausführungen dienen lediglich der Information: Für den Locationnehmer ist die Vermittlungstätigkeit dagegen gebührenpflichtig. Es gibt zwei Gebührenarten. Für die Kontaktdaten-Übermittlung der durch den Locationnehmer ausgewählten Locations fällt zunächt eine Kontaktdaten-Vermittlungsgebühr an. Für den Fall, dass es zwischen Locationnehmer und Locationgeber zu einem Nutzungsvertrag kommt, wird eine Abschluss-Vermittlungsgebühr fällig. Berechnungsgrundlage für diese ist der jeweilige Vertragswert des Nutzungsvertrages. Die Höhe der Gebühren ergibt sich jeweils aus der aktuellen auf der website hinterlegten Gebührenliste.
4. RECHTEEINRÄUMUNG AN DEN FOTOGRAFIEN (ABBILDUNGEN DER LOCATIONS)
Der Locationgeber räumt der Agentur die Nutzungsrechte an den Fotografien/Bildern/Ansichten der Locations zur Bearbeitung, Speicherung und Veröffentlichung im Internet ein. Er bestätigt, daß er zu dieser Rechteeinräumung berechtigt ist und hält die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei.
5. EINVERSTÄNDNIS MIT DATENSPEICHERUNG UND –WEITERGABE, DATENSCHUTZ
Der Locationgeber ist damit einverstanden, daß seine personenbezogenen Daten in die Datenbank der Agentur eingetragen, bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht, ergänzt und mit anderen Inhalten verbunden werden.
Die Agentur wird keine personenbezogenen Daten oder Adressen verkaufen. Die Nutzung der Daten erfolgt im Rahmen des beschriebenen Dienstes und der Vorschriften des Datenschutzes. Um Mißbrauch vorzubeugen hat die Agentur den Erhalt der Kontaktdaten an eine Vermittlungsgebühr gebunden.
6. Widerruf
Der Locationgeber kann seine Einwilligung in die Datenspeicherung und –weitergabe jederzeit schriftlich per Telefax oder e-mail an widerrufen.
7. ÜBERTRAGUNG DER RECHTE
Die Agentur darf die ihr aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumten Rechte zur Veröffentlichung der Fotografien und zur Datenweitergabe (Locations und Kontaktdaten) ganz oder teilweise übertragen oder Dritten gestatten, sie auszuüben.
8. VORBEHALT DER AGENTUR
Die Agentur behält sich vor, frei über die Aufnahme und Löschung der Bilder und Daten sowie über die Bearbeitung der Fotografien/Ansichten/Bilder zur Darstellung auf der website zu entscheiden.
9. MITTEILUNGSPFLICHTEN DER AGENTUR
Die Agentur unterrichtet den Locationgeber jeweils über die Weitergabe seiner Kontaktdaten, soweit er der Agentur seine Fax-Nummer oder seine e-mail-Adresse mitgeteilt hat.
10. MITTEILUNGSPFLICHTEN DES LOCATIONGEBERS
Der Locationgeber ist verpflichtet, der Agentur den erfolgreichen Abschluss eines Nutzungsvertrages über eine Location anzuzeigen und das mit dem Locationnehmer vereinbarte Nutzungsentgelt innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss mitzuteilen.
Im übrigen hat der Locationgeber zur Wahrung der Aktualität Änderungen der Location und der Kontaktdaten unmittelbar mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn der Locationgeber nicht mehr zur Verfügung über die Location und über die Nutzungsrechte an den Fotografien berechtigt ist.
Unterlässt der Locationgeber die vorstehenden Mitteilungspflichten wird die Agentur von ihrem Recht zum Ausschluss aus der Datenbank (siehe Ziffer 7, Vorbehalt der Agentur) Gebrauch machen.
11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Agentur haftet nicht für die unberechtigte Weitergabe der Locations und/oder Kontaktdaten durch den Locationnehmer an Dritte.
Die Agentur haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schadensfälle.
Für die von der Agentur bereitgestellten Daten kann keine Haftung bezüglich deren Richtigkeit und Aktualität übernommen werden, da diese von Locationgeber und Locationnehmer geliefert werden und eine gesonderte Überprüfung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
Da die Agentur nur als Vermittler zwischen Locationgeber und Locationnehmer auftritt, wird für sämtliche in der Vertragsbeziehung zwischen Loctiongeber und Locationnehmer entstehende Ansprüche oder Schäden keine Haftung übernommen.
12. Gerichtstand
Gerichtsstand ist München.
13. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Salvatorische Klausel
Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel berührt diese nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien vereinbaren in diesem Falle das gegenseitige Bemühen, eine dem Zwecke der unwirksamen Klausel nächstmögliche wirksame Klausel zu finden.