AGB für Locationnehmer

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGIUNGEN (Stand 14.04.2006)

Zwischen ONLOCATION.DE, Onlocation GbR (nachfolgend AGENTUR genannt), und einem Interessenten, der Locations sucht und demzufolge Abfragen in der online-Datenbank der Agentur vornimmt (nachfolgend LOCATIONNEHMER genannt).

1. VERTRAGSGRUNDLAGE

Die Agentur erbringt ihre Dienste unter diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB´s erkennt die Agentur nicht an. Die Registrierung des Locationgebers erfolgt über das Internet. Durch die Eingabe in die Datenmaske werden diese AGB´s vorbehaltlos anerkannt.

2. DIENSTBESCHREIBUNG

Die Agentur bietet einen Internetdienst zur Suche und Bilderansicht von Locations unterschiedlichster Art zur Durchführung von Film-/TV-/Fotoaufnahmen und Veranstaltungen an. Bei Interesse des Locationnehmers an einer bestimmten Location übermittelt die Agentur die Kontaktdaten desjenigen, der die Location uns seine Daten in der Datenbank hinterlegt hat (nachfolgend Locationgeber genannt) an den Locationnehmer. Der Locationgeber wird jeweils über die Anfrage informiert.Der Locationnehmer hat aufgrund der Kontaktdatenübermittlung die Möglichkeit mit dem Locationgeber Kontakt aufzunehmen. Ein möglicher Vertrag über die Nutzung der Location kommt dann direkt zwischen Locationgeber und dem Locationnehmer zustande. Die Agentur tritt im Hinblick auf die Nutzung der Location in keinerlei Vertragsbeziehung zu Locationgeber und/oder Locationnehmer.

3. GEBÜHREN

Die Vermittlungstätigkeit der Agentur ist für den Locationnehmer gebührenpflichtig. Es gibt zwei Gebührenarten. Für die Kontaktdaten-Übermittlung der durch den Locationnehmer ausgewählten Locations fällt zunächt eine Kontaktdaten-Vermittlungsgebühr an. Für den Fall, dass es zwischen Locationnehmer und Locationgeber zu einem Nutzungsvertrag kommt, wird eine Abschluss-Vermittlungsgebühr fällig. Berechnungsgrundlage für diese ist der jeweilige Vertragswert des Nutzungsvertrages.

Die Höhe der Gebühren ergibt sich jeweils aus der aktuellen auf der website hinterlegten Gebührenliste.

Die Abschluss-Vermittlungsgebühr wird auch dann fällig, wenn ein Nutzungsvertrag nicht direkt mit dem abfragenden, interessierten Locationnehmer, sondern durch einen Dritten, der mit dem Locationnehmer in rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Natur verbunden ist, abgeschlossen wird.

Die Fälligkeit der Abschluss-Vermittlungsgebühr ist unabhängig von dem zwischen Kontaktdatenübermittlung und Nutzungsvertragabschluss liegenden Zeitraum. Sie wird jeweils erneut fällig, wenn nach der erstmaligen Nutzung eine erneute Nutzung erfolgt.

4. RECHNUNGSSTELLUNG

Die Rechnungsstellung für die Kontaktdaten-Vermittlungsgebühr erfolgt direkt nach der Datenübertragung. Die Rechnungsstellung für die Abschluss-Vermittlungsgebühr erfolgt nach Zusendung/Übermittlung des Nutzungsvertrages.

5. EINVERSTÄNDNIS MIT DATENSPEICHERUNG UND –WEITERGABDE, DATENSCHUTZ

Der Locationnehmer ist damit einverstanden, daß seine personenbezogenen Daten in die Datenbank der Agentur eingetragen, bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht, ergänzt und mit anderen Inhalten verbunden werden.

Die Agentur wird keine personenbezogenen Daten oder Adressen verkaufen. Die Nutzung der Daten erfolgt im Rahmen des beschriebenen Dienstes und der Vorschriften des Datenschutzes. Um Mißbrauch vorzubeugen hat die Agentur den Erhalt der Kontaktdaten an eine Vermittlungsgebühr gebunden.

Der Locationnehmer ist ebenfalls damit einverstanden, daß zu Abrechnungszwecken seine personenbezogenen Daten mit der e-mail Adresse (IP-Nummer) abgeglichen werden.

Der Locationnehmer kann seine Einwilligung in die Datenspeicherung und –weitergabe jederzeit schriftlich per Telefax oder e-mail widerrufen.

6. WIDERRUFSMÖGLICHKEIT BZW. BELEHRUNG BEI FERNABSATZVERTÄGEN

Für den Fall, dass es sich bei dem Locationnehmer um einen Verbraucher iSd. § 312 b BGB (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschliesst, das weder einer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) handelt, steht diesem Verbraucher zwar grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 312 d BGB zu, das jedoch bei dem vorliegenden online-Dienst aufgrund des Zusammenfallens von Vertragsschluss und Vertragserfüllung gemäß § 312 d III BGB erlischt. Auf die demzufolge ins Leere gehende Belehrung wird insoweit aus Gründen der Klarheit verzichtet.

7. VORBEHALT DER AGENTUR

Die Agentur behält sich vor, frei über die Registrierung und Löschung der Daten des Locationnehmers zu entscheiden.

8. PFLICHTEN DES LOCATIONNEHMERS

Der Locationnehmer ist verpflichtet, der Agentur den erfolgreichen Abschluss eines Nutzungsvertrages über eine Location und das mit dem Locationnehmer vereinbarte Nutzungsentgelt innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss schriftlich (per Fax, e-mail oder telefonisch) mitzuteilen.

Der Nachweis des Vertragswertes muß durch Vorlage einer Kopie des Nutzungsvertrages erbracht werden. Die Unterlassung sowohl der Mitteilung als auch der Übermittlung des Nutzungsvertrages führt zu einer Vertragsstrafe gemäß Ziff. 10 dieser AGB´s.

Im übrigen hat der Locationnehmer zur Wahrung der Aktualität Änderungen seiner Daten unmittelbar mitzuteilen.

9. VERTRAGSSTRAFE

Unterlässt der Locationnehmer die Anzeige von erfolgreichen Vertragsabschlüssen und/oder die Mitteilung des vereinbarten Nutzungsentgelts oder versucht er die Anzeige-/Mitteilungspflicht zu umgehen, wird eine Vertragsstrafe fällig, die der Höhe des zwischen Locationnehmer und Locationgeber abgeschlossenen Nutzungsvertrages entspricht, mindestens jedoch 500 Euro. Dieser Mindestbetrag gilt auch für den Fall, daß das Nutzungsentgelt nicht ermittelbar ist.

10. NUTZUNGSUMFANG

Die dem Locationnehmer durch die Agentur zur Ansicht zur Verfügung gestellten Locations und die Kontaktdaten dürfen nur im Rahmen des jeweiligen Projektes an beteiligte Personen/Mitarbeiter und insbesondere nicht zu gewerblichen Zwecken an unberechtigte Dritte weitergeleitet werden. Die Bilder der Locations und die Kontaktdaten sind nach erfolgter Ansicht, Kontaktaufnahme oder bei Wegfall des Interesses wieder vom elektronischen Speichermedium zu löschen.

11. SCHADENERSATZ

Kommt es aufgrund der Weitergabe der durch den Locationnehmer erlangten Daten an einen Dritten, zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Locationgeber und dem Dritten, so ist der Locationnehmer in Höhe der entgangenen Abschlussvermittlungsgebühr schadenersatzpflichtig, wenn er nicht den Nachweis erbringt, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.

12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Agentur haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schadensfälle.

Für die von der Agentur bereitgestellten Daten kann keine Haftung bezüglich deren Richtigkeit und Aktualität übernommen werden, da diese von Locationgeber und Locationnehmer geliefert werden und eine gesonderte Überprüfung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.

Da die Agentur nur als Vermittler zwischen Locationgeber und Locationnehmer auftritt, wird für sämtliche in der Vertragsbeziehung zwischen Locationgeber und Locationnehmer entstehende Ansprüche oder Schäden keine Haftung übernommen.

13. Gerichtstand

Gerichtsstand ist München.

14. ANWENDBARES RECHT

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. SALVATORISCHE KLAUSEL

Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel berührt diese nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien vereinbaren in diesem Falle das gegenseitige Bemühen, eine dem Zwecke der unwirksamen Klausel nächstmögliche wirksame Klausel zu finden.